Deutsch |
erwerbslosenunterhalt |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
maskulin singular
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Definition |
Erwerbslosenunterhalt ist der nacheheliche Unterhalt, der dem geschiedenen Ehegatten gemäß § 1573 I BGB zusteht, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Der Erwerbslosenunterhalt ist subsidiär zu den Unterhaltsansprüchen nach §§ 1570-1572 BGB.
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Quelle Definition |
Müller (2002)
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Kontext |
Der Erwerbslosenunterhalt, der Aufstockungsunterhalt und der Anpruch nach § 1573 IV BGB können nach § 1573 V BGB zeitlich begrenzt werden, soweit ein unbegrenzter Unterhalt unter Berücksichtigung der Ehedauer sowie der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit unbillig wäre [...].
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Quelle Kontext |
von Heintschel-Heinegg/Gerhardt (2001), S. 99
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Bereich |
Familienrecht
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Teilbereich (stufe 1) |
Scheidungsrecht
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Teilbereich (stufe 2) |
Scheidung
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Oberbegriff |
nachehelicher Unterhalt
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Nebenbegriff |
Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Billigkeitsunterhalt
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it |
TP: assegno di mantenimento in caso di disoccupazione (dell’ex coniuge)
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Zuverlässigkeitscode |
1
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Anmerkung |
Nach § 1574 BGB ist eine Erwerbstätigkeit angemessen, wenn sie der Ausbildung, den Fähigkeiten, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten sowie den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht.
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