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Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
aufstockungsunterhalt clicca per ingrandire
Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie Substantiv
Grammatikalische Angabe maskulin singular
Definition Aufstockungsunterhalt ist der nacheheliche Unterhalt, den nach § 1573 II BGB der geschiedene Ehegatte verlangen kann, wenn die Einkünfte, die er aus der Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit bestreitet, nicht ausreichen, um den vollen Unterhaltsbedarf zu decken. Dieser Unterhaltsanpruch sichert dem bereits während der Ehe schlechter verdienenden Ehepartner ein angemessenes Einkommen bis zur Erreichung des vollen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Quelle Definition Müller (2002)
Kontext Das Berufungsgericht hat der Klägerin für die Zeit vom 21. Dezember 1995 bis zum 31. August 1996 offensichtlich Aufstockungsunterhalt zuerkannt. Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) setzt voraus, daß der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte eine angemessene Tätigkeit ausübt, aus den erzielten Einkünften seinen vollen Unterhalt aber nicht decken kann.
Quelle Kontext BGH (XII ZR 146/97), Urteil vom 03.02.1999
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
Teilbereich (stufe 2) Scheidung
Oberbegriff nachehelicher Unterhalt
Nebenbegriff Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosenunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Billigkeitsunterhalt
it TP: assegno di mantenimento integrativo dei redditi dell´ex coniuge
Zuverlässigkeitscode 1
Anmerkung Der Aufstockungsunterhalt ist wie der Erwerbslosenunterhalt subsidiär zu den Unterhaltsansprüchen nach §§ 1570-1572 BGB und ist zeitlich begrenzt.



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