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Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
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Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie Substantiv
Grammatikalische Angabe weiblich singular
Variante Ehescheidung
Phraseologie die Scheidung aussprechen, die Scheidung beantragen, die Scheidung einreichen, die Scheidung herbeiführen, auf Scheidung erkennen
Definition Scheidung ist die Auflösung der Ehe durch Urteil aus Gründen, die nach der Eheschließung eingetreten sind. Beide Ehepartner können den Antrag auf Ehescheidung einreichen. Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (Zerrüttungsprinzip), d.h. daß die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, daß die Ehegatten sie wieder herstellen.
Quelle Definition Eckhardt (2000), S. 101
Kontext Die Voraussetzungen für eine Scheidung sind auch nach mexikanischem Recht gegeben, nachdem sich die Parteien endgültig voneinander abgewandt haben, der Antragsgegner definitiv nicht bereit ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen und ebensowenig eine entsprechende Bereitschaft auf Seiten der Antragstellerin besteht.
Quelle Kontext RAe Dr. Plewa + Doppler, Antrag vom 20.02.98 Dr.Pl./ma
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
Unterbegriff einverständliche Scheidung, streitige Scheidung, Härtefallscheidung
it ################
Zuverlässigkeitscode 3



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