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Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
unterhalt wegen alters clicca per ingrandire
Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie nominales Syntagma
Grammatikalische Angabe maskulin singular
Definition Unterhalt wegen Alters ist der nacheheliche Unterhalt, den der geschiedene Ehegatte verlangen kann, wenn von ihm im Zeitpunkt der Scheidung oder bei Beendigung der Kindesbetreuung oder bei Wegfall eines Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572 und 1573 BGB wegen seines Alters eine angemessene Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann (§ 1571 BGB).
Quelle Definition Müller (2001)
Kontext Der Unterhaltsanspruch wegen Alters wird in manchen Fällen gleich nach der Scheidung gegeben sein, er kann sich aber auch an andere Unterhaltstatbestände anschließen. Wenn die Kinderbetreuung abgeschlossen ist, wenn eine Krankheit ausgeheilt ist und aus diesen Gründen Unterhalt nicht mehr verlangt werden kann, so kommt unter Umständen anschließend Unterhalt wegen Alters in Frage.
Quelle Kontext von Münch (1998), S. 52
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
Teilbereich (stufe 2) Scheidung
Oberbegriff nachehelicher Unterhalt
Nebenbegriff Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Billigkeitsunterhalt
it TP: assegno di mantenimento per anzianità (dell´ex coniuge)
Zuverlässigkeitscode 1



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