Diritto: Diritto di famiglia
Deutsch |
scheidung |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
weiblich singular
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Variante |
Ehescheidung
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Phraseologie |
die Scheidung aussprechen, die Scheidung beantragen, die Scheidung einreichen, die Scheidung herbeiführen, auf Scheidung erkennen
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Definition |
Scheidung ist die Auflösung der Ehe durch Urteil aus Gründen, die nach der Eheschließung eingetreten sind. Beide Ehepartner können den Antrag auf Ehescheidung einreichen. Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (Zerrüttungsprinzip), d.h. daß die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, daß die Ehegatten sie wieder herstellen.
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Quelle Definition |
Eckhardt (2000), S. 101
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Kontext |
Die Voraussetzungen für eine Scheidung sind auch nach mexikanischem Recht gegeben, nachdem sich die Parteien endgültig voneinander abgewandt haben, der Antragsgegner definitiv nicht bereit ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen und ebensowenig eine entsprechende Bereitschaft auf Seiten der Antragstellerin besteht.
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Quelle Kontext |
RAe Dr. Plewa + Doppler, Antrag vom 20.02.98 Dr.Pl./ma
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Bereich |
Familienrecht
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Teilbereich (stufe 1) |
Scheidungsrecht
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Unterbegriff |
einverständliche Scheidung, streitige Scheidung, Härtefallscheidung
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it |
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Zuverlässigkeitscode |
3
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