Kapitalvermögen ist natürlich einfacher zu übertragen als Immobilienvermögen. Bei der Immobilie fiele grundsätzlich bei Verkauf an die Auslandsgesellschaft Grunderwerbsteuer an, was im Regelfall deutlich weniger ist als die spätere Erbschaftssteuer (s. oben auf dieser Seite). Außerdem kann man diese Grunderwerbsteuer auch als so etwas ähnliches betrachten wie eine “Versicherungsprämie” darauf, dass der Nachlass in Form des Grundstücks wirksam möglichen Vollstreckungsversuchen entzogen wird.