Deutsch |
eigenhändiges testament |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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Grammatikalische Kategorie |
Nominalsyntagma
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Grammatikalische Angabe |
neutrum singular
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Definition |
Ein eigenhändiges Testament (Privattestament) ist die gebräuchlichste Form der Testamentserrichtung und muß vom Erblasser Wort für Wort selbst geschrieben werden. Zu einem einwandfreien handschriftlichen Testament gehören neben der eigenhändigen Erklärung und Unterschrift mit Vor- und Zunamen auch die Angabe von Ort und Datum seiner Errichtung. Die Bezeichnung “Testament” oder “Mein letzter Wille” sollte nicht fehlen (§ 2247 BGB).
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Quelle Definition |
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Gemeinschaft/testamentserrichtung.htm
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Kontext |
Auch Testamente und Erbverträge werden notariell beurkundet, was allerdings bei Testamenten nicht zwingend ist. Allerdings kann man bei letztwilligen Verfügungen leicht unbemerkt Fehler in der Formulierung machen, so dass dann das Gewünschte letztlich doch nicht erreicht wird, so dass auch insoweit eine Formulierung durch den Notar oder anwaltliche Beratung dringend angeraten werden muß. Bereits der Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis ist den meisten Laien nicht bekannt. Auch der Unterschied zwischen Vor- und Nacherbe bzw. Ersatzerbe gehört nicht zum Allgemeinwissen von Jedermann und dass ein eigenhändiges Testament nicht etwa auf dem Computer geschrieben werden darf, wissen zwar viele, aber durchaus nicht alle.
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Quelle Kontext |
http://www.th-brunner.de/index.htm?6.
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Bereich |
Erbrecht
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Teilbereich |
Testamentarische Erbfolge
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it |
Testamento olografo
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Zuverlässigkeitscode |
3
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