Die Nichtidentität von Familien-, Trennungs- und Scheidungsunterhalt wirkt sich insbesondere auf die Geltungsdauer eines Vollstreckungstitels aus. Der Anspruch auf Familienunterhalt erlischt mit der Trennung, der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung. Aus einem Titel auf Trennungsunterhalt kann nach der Scheidung nicht mehr vollstreckt werden.