Deutsch |
hausrat |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
maskulin singular
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Definition |
Hausrat sind alle beweglichen Sachen, die als Gegenstände des gemeinsamen ehelichen Haushalts (§ 1369 BGB) in die Ehe eingebracht oder während der Ehe angeschafft werden [...]. Können sich die Ehegatten anläßlich der Ehescheidung nicht darüber einigen, wer die Wohnungseinrichtung und den sonstigen Hausrat erhalten soll, so entscheidet hierüber [...] das Familiengericht im Hausratsverfahren.
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Quelle Definition |
Deutsches Rechts-Lexikon (2001)
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Kontext |
Hausrat, der beiden Ehegatten gemeinsam gehört, verteilt der Richter gerecht und zweckmäßig. Hausrat, der während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft ist, gilt für die Verteilung (Absatz 1) auch dann, wenn er nicht zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehört, als gemeinsames Eigentum, es sei denn, daß das Alleineigentum eines Ehegatten feststeht.
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Quelle Kontext |
§ 8, Abs. I u. II HausratsVO
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Bereich |
Familienrecht
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Teilbereich (stufe 1) |
Scheidungsrecht
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Teilbereich (stufe 2) |
Scheidung
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it |
TP: beni mobili acquisiti in costanza di matrimonio
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Zuverlässigkeitscode |
1
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Anmerkung |
Im Scheidungsverfahren kann über den Hausrat nach § 623 ZPO auf Antrag im Entscheidungsverbund zusammen mit dem Scheidungsausspruch entschieden werden (s. Verbund).
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