Definition |
Zufällige, unvoreingenommene Auswahl, z.B. Zuteilung der Patienten auf verschiedene Therapieformen nach dem Zufallsverfahren in experimentellen oder kontrollierten Studien. Die Fortschritte bei der Behandlung bösartiger Erkrankungen im Kindesalter beruhen zu einem wesentlichen Teil aufsogenannten "randomisierten Studien". Dies bedeutet, daß ein bestimmter Teil der Therapie in zwei etwas unterschiedlichen Versionen (A und B) durchgeführt wird, wobei eine Hälfte der Patienten die Behandlung A und die andere Hälfte die Behandlung B bekommen soll. Für den einzelnen Patienten entscheidet ein Computerprogramm bei der Studienleitung nach dem Zufalls- prinzip ( = Randomisierung) darüber, ob bei ihm die Behandlung A oder B durchgeführt werden soll. Dies ist notwendig, damit in beiden Gruppen gleiche Voraussetzungen herrschen und damit nach der Behandlung einer genügend großen Zahl von Patienten festgestellt werden kann, ob Therapie A und B gleichwertig sind oder ob eine Version einen gewissen Vorteil bietet.
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