| Deutsch |
| risikostreuung |
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| Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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| Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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| Grammatikalische Angabe |
weiblich
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| Phraseologie |
(nach dem) Grundsatz der Risikostreuung/Risikoverteilung
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| Definition |
Anlagegrenzen, die für die zum Vertrieb in Deutschland zugelassene Fonds vorgeschrieben sind. Das KAGG begrenzt nämlich den Anteil an Wertpapieren eines und desselben Emittenten auf 10% des Sondervermögens; ebenso darf das Fondsvermögen nicht mehr als 10% des Aktienkapitals eines Emittenten halten.
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| Quelle Definition |
MK
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| Kontext |
[...] Artikel 23 - (1) Abweichend von Artikel 22 und unbeschadet des Artikels 68 Absatz 3 des Vertrages können die Mitgliedstaaten den OGAW gestatten, nach dem Grundsatz der Risikostreuung bis zu 10% ihres Sondervermögens in Wertpapieren verschiedener Emissionen anzulegen, die von einem Mitgliedstaat oder seinen Gebietskörperschaften. von einem Drittstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden. [...]
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| Quelle Kontext |
EU-85-611
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| Synonym |
Risikomischung, Risikoverteilung, Risikoausgleich
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| en |
risk-spreading
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| it |
diversificazione
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