[...] Zur Berechnung des Ausgabepreises wird dem durch die Zahl der Anteile geteilten Inventarwert (Anteilwert) zur Abgeltung der Ausgabekosten ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeaufschlag kann bis zu 8% des Inventarwertes pro Anteil betragen. Es steht der Gesellschaft frei, einen niedrigeren Aufschlag zu berechnen. [...]