Deutsch |
bundesaufsichtsamt für das kreditwesen |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
neutrum
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Variante |
BAK, KAKred
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Definition |
selbstständide Bundesbehörde mit Sitz in Bonn, die die strenge Einhaltung der im Kreditwesengesetz festgelegten Bestimmungen von Seiten der deutschen Kreditinstitute überwacht. Auch Kapitalanlagegesellschaften unterliegen der Aufsicht des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, das eine strenge Kontrolle z.B. über die Eigenkapitalausstattung einer KAG oder die Eignung der Geschäftsführer übt.
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Quelle Definition |
MK
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Kontext |
[...] 2.2.1 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Die staatliche Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin (BAK) beginnt bereits vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes, da das Investmentgeschäft als Bankgeschäft erlaubnispflichtig ist. Ist der Geschäftsbetrieb aufgenommen und die Vertragsbedingungen von Publikumsfonds genehmigt, so überwacht das BAK insbesondere die laufenden Geschäfte der Kapitalanlagegesellschaft, d. h. die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagegrenzen und die sachgerechte Verwendung der Erträg. [...]
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Quelle Kontext |
TX-WIF
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en |
Federal Banking Supervisory Board
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it |
Commissione federale di supervisione bancaria
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Anmerkung |
Die Aufgaben des Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) entsprechen denen der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) in Italien und der Financial Services Authority (FSA) in Großbritanien.
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