Deutsch |
anteilschein |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
5
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
maskulin
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Definition |
Urkunde, in der ein Miteigentumsrecht des Anteilinhabers an einem Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft verbrieft wird. Die Anteilscheine können auf den Inhaber oder auf Namen lauten und sie werden von der Kapitalanlagegesellschaft und von der Depotbank unterzeichnet. Nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften können Anteilscheine über eine oder mehrere Anteile desselben Sondervermögen ausgestellt werden; die Anteil an einem Sondervermögen dürfen darüber hinaus nicht verschiedene Rechte haben und müssen sämtliche zu dem Sondervermögen gehörenden Gegenstände umfassen.
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Quelle Definition |
KAGG
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Kontext |
[...] Anteilscheine an den VICTORIA-Sondervermögen können in einem »Anlagekonto« bei der VKAG gegenwärtig kostenlos verwahrt werden. Es gelten die Bedingungen, die auf der Rückseite des Eröffnungsantrages abgedruckt sind. [...]
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Quelle Kontext |
Pr-Vict
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Synonym |
Anteilzertifikat, Zertifikat, Investmentzertifikat
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en |
unit certificate
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it |
certificato di partecipazione
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