Deutsch |
kapitalanlagegesellschaft |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
5
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
weiblich
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Variante |
KAG
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Definition |
Kreditinstitut, dessen Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihm eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung Wertpapieren oder Grundstücken gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenen Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen.
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Quelle Definition |
KAGG
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Kontext |
[...] Die Kapitalanlagegesellschaft darf dem Wertpapier-Sondervermögen keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge sowie keine Verwaltungsvergütung für die in Satz 1 genannten Anteile berechnen, wenn das betreffende Vermögen von ihr oder einer anderen Gesellschaft verwaltet wird, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist. [...]
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Quelle Kontext |
KAGG
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Synonym |
Investmentgesellschaft, Fondsgesellschaft
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en |
management company, investment company
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it |
società di gestione, società di investimento
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