Deutsch |
schuldverschreibung |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
weiblich
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Definition |
Urkunde, in der sich der Aussteller den Inhabern gegenüber zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet. Schuldverschreibungen dürfen grundsätzlich nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. Als Obligationen werden insbesondere Anleihen von Großunternehmen (Industrieobligationen) und Schuldverschreibungen von Kommunalkreditinstituten (Kommunalobligationen) bezeichnet.
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Quelle Definition |
MK
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Kontext |
[...] Den Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen stehen Schuldverschreibungen von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gleich, wenn die Kreditinstitute auf Grund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegen und die mit der Ausgabe der Schuldverschreibungen aufgenommenen Mittel nach den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten angelegt werden, die während der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen die sich aus ihnen ergebenden Verbindlichkeiten ausreichend decken und die bei einem Ausfall des Ausstellers vorrangig für die fällig werdenden Rückzahlungen und die Zahlung der Zinsen bestimmt sind. [...]
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Quelle Kontext |
KAGG
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Synonym |
Anleihe, Obligation, Rente, Bond
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Oberbegriff |
Wertpapier
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en |
bond
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it |
obbligazione
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