[...] Voraussetzung für die darlehensweise Übertragung der Wertpapiere ist aber, daß vor Übertragung der Wertpapiere dem Sondervermögen ausreichende Sicherheiten gewährt wurden. Hierbei können bei der Depotbank gehaltene DEM-Guthaben abgetreten oder verpfändet bzw. Wertpapiere verpfändet werden. [...]