Finanza: Fondi comuni di investimento
Deutsch |
widerrufsrecht |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
neutrum
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Definition |
Recht, das der Käufer von Anteilscheinen hat, die eigene, auf den Kauf gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt, wenn der Käufer durch mündliche Verhandlungen außerhalb der Geschäftsräume desjenigen, der die Anteilscheine verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, dazu bestimmt worden ist, in einen Fonds zu investieren. Dabei soll der Anleger der Kapitalanlagegesellschaft genüber binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich seine Willenserklärung zum Kauf widerrufen.
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Quelle Definition |
KAGG
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Kontext |
[...] Das KAGG normiert weiterhin ein ausdrückliches Widerrufsrecht für den Käufer von Anteilscheinen, das dem sogenannten “Haustürwiderrufsrecht” vergleichbar ist. Wird ein Anleger außerhalb der Geschäftsräume der Kapitalanlagegesellschaft oder der vertreibenden Bank - in der Regel also in der Wohnung des Anteilscheinerwerbers zum Kauf von Investmentzertifikaten veranlaßt, ohne daß er vorher um einen Besuch gebeten hat, so kann er diesen Kauf durch schriftlichen Widerruf gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft innerhalb einer Frist von 14 Tagen rückgängig machen. Der Lauf dieser Frist beginnt jedoch erst, wenn der Verkaufsprospekt dem Käufer ausgehändigt worden ist. [...]
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Quelle Kontext |
TX-WIF
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Synonym |
Recht zum Widerruf
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en |
cancellation right
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it |
facoltà di recesso
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