Definition |
Urkunde (Wertpapier), die ihrem Inhaber (Aktionär) einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) und bestimmte Unternehmensrechte verbrieft. Der Aktionär ist also Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft; mit dm Besitz einer Aktie sind bestimmte Rechte verbunden, vor allem Vermögensrechte wie Anspruch auf Gewinnbeteiligung (Dividende) und Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen. Darüber hinaus ist der Aktionär berechtigt, in der Hauptversammlung des Unternehmens Auskünfte über die Geschäftsentwicklung zu verlangen sowie an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Man unterscheidet: A) Inhaberaktie: Aktie auf den Inhaber; Namensaktie: Aktie, die auf Namen lautet; B) Stammaktie: Aktie, die dem Inhaber die normalen durch das Aktiengesetz festgelegten Anteilsrechte gewährt; Vorzugsaktie: Aktie mit Sonderrechten (z.B. Dividendenvorzug, garantierte Mindestdividende), jedoch in der Regel ohne Stimmrecht.
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