Das Nachlassgericht (Abteilung des Amtsgerichts) lädt die in einem Erbfall Beteiligten (Erben, Vermächtnisnehmer usw.) und macht ihnen den Inhalt des eröffneten Testaments amtlich bekannt. Über die Testamentseröffnung wird eine Niederschrift angefertigt. Durch die Eröffnung erfahren die Erben von dem letzten Willen des Erblassers. An die Tatsache der Kenntnisnahme sind rechtliche Konsequenzen gebunden, z.B. der Beginn des Fristlaufes für die Ausschlagung der Erbschaft. Die Ausschlagung kann in der Regel nur binnen 6 Wochen nach Kenntnis von dem Anfall und dem Grund der Berufung erklärt werden.
Seine Reue dauert jedoch nur bis zur Testamentseroeffnung. Der Anwalt (Michael Meininger) verkuendet Traugott, dass Atlanta das Haus erbt, in dem er sich gerade aufhaelt, jedoch erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres darueber verfuegen kann.