Sie können Ihr Testament jederzeit und so oft Sie wollen ändern, es gilt immer nur die aktuellste Fassung. Vergessen Sie es nicht, z. B. bei einer Trennung oder Scheidung. Denn während die gesetzliche Erbfolge geschiedene Ehegatten automatisch aus der Erbenreihe entfernt, bleibt das jeweils letzte Testament bestehen, egal ob sich das Verhältnis zu den Begünstigten geändert hat.