Formelbuch über das Gerichtswesen; Notariatsordnung (’Ars Notariae’) mit Kapiteln zum Notar und dessen Aufgaben sowie den wichtigsten Rechtsgeschäften (u.a. Testamente, Codizille, Obligationen, Verträge, Enterbungen)
Im Herbst 1860 wurde dann der Entwurf einer Notariatsordnung dem Landtag vorgelegt, der verschiedene Änderungen vornahm. Wegen eines Mißgeschicks bei der Ausfertigung wurde das Gesetz jedoch nicht verabschiedet