Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, eine Tatsache im Rechtsverkehr zu beweisen und die einen bestimmten Aussteller benennt oder doch wenigstens für die Beteiligten erkennen läßt.
Über Ersuchen habe ich Notar dieses Protokoll aufgenommen und in Gegenwart der Zeugen der Erschienenen vorgelesen, worauf sie auf meine Befragung hin erklärt, dass die Urkunde ihrem Willen vollkommen entspricht, und diese von der Erschienenen, von den Zeugen und von mir Notar, um 11.30 Uhr (elf Uhr und dreißig Minuten) gemäß Gesetz unterschrieben wird.