Widerruf des Testaments ist jederzeit möglich. Einer Begründung bedarf es nicht. Der Widerruf kann in unterschiedlichster Weise zum Ausdruck gebracht werden, so beispielsweise durch ein Widerrufstestament, durch ein neues Testament das inhaltlich etwas anderes anordnet als das alte oder durch Zerreißen des alten Testaments. Ein Vertrag durch den sich der Erblasserverpflichtet, ein einmal errichtetes Testament nicht mehr zu ändern, wäre nichtig.
Der Erblasser kann sein Testament jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss genauso wie die Errichtung höchstpersönlich geschehen; eine Vertretung ist also nicht möglich.Das kann geschehen durch:a) ein Widerrufstestament (Ich widerrufe mein am... errichtetes Testament hiermit.) b) Vernichtung, Durchstreichung, Entwertungsvermerk.