Definition |
Der Erbe hat insbesondere den Erbfall abzuwickeln, was mit Rechten, aber auch mit vielen Pflichten verbunden ist. So hat der Erbe im Allgemeinen die Bestattung zu organisieren, muss die restlichen Schulden des Verstorbenen begleichen und dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Angaben bei der Erbschaftsteuerstelle gemacht werden. Dagegen ist der Vermächtnisnehmer lediglich durch einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass begünstigt. Er hat Anspruch auf diesen Gegenstand (“meine Briefmarkensammlung”), den ihm der Erbe auszuhändigen verpflichtet ist.
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