Der Notar ist verpflichtet, drei eigene Bücher für sein Notariat zu führen, nämlich Urkundenrolle, Verwahrungsbuch und Massenbuch. Die Urkundenrolle ist die schriftliche Dokumentation sämtlicher in ununterbrochener Reihenfolge zu bewirkenden und für jedes Kalenderjahr mit fortlaufenden Nummern zu versehenden Eintragungen von Beurkundungen, die der Notar vorgenommen hat.