Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament durch das sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen. Es wird bestimmt, dass nach dem Tod des überlebenden der beiderseitige Nachlass als einheitlicher Nachlass an einen Dritten fallen soll. Vgl. § 2269 BGB.
Die Eltern der klagenden Geschwister hatten ein sogenanntes Berliner Testament beurkunden lassen: sie bestimmten sich gegenseitig als Alleinerben, die beiden gemeinsamen Kinder sollten Schlusserben sein (also den Letztversterbenden beerben).