Deutsch |
vermächtnis |
|
|
Zuverlässigkeit des Belegs |
3
|
Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
|
Grammatikalische Angabe |
neutrum singular
|
Definition |
Durch die Anordnung eines Vermächtnisses in seinem Testament kann der Erblasser einem Dritten einen bestimmten Vermögensgegenstand zuwenden. Der Bedachte wird in diesem Fall nicht Erbe, sondern hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine Forderung gegen den oder die Erben bzw. gegen einen anderen Vermächtnisnehmer. Gegenstand eines Vermächtnisses kann beispielsweise die Zuwendung eines Geldbetrages, die Einräumung eines lebenslangen Nutzungsrechts an einer Wohnung, die Übertragung eines GmbH-Anteils oder die Einräumung einer Rente sein.
|
Quelle Definition |
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vermaechtnis/
|
Kontext |
Vermacht der Erblasser in einem Testament ihm zustehende Sparguthaben, dann soll nach dem Erblasserwillen regelmäßig nur das im Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandene Guthaben aus dem bei der Testamentserrichtung bestehenden Sparkonto zugewendet sein. Eröffnet der Erblasser nach Errichtung des Testaments ein weiteres Sparkonto, auf das der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie fließt, so ist dieses Guthaben nicht von dem Vermächtnis umfasst, so weit sich aus dem Testament kein anderer Wille des Erblassers entnehmen lässt. Urteil des OLG Koblenz vom 28.11.1997.
|
Quelle Kontext |
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ur16p98006.htm
|
Bereich |
Erbrecht
|
Teilbereich |
Testamentarische Erbfolge
|
it |
Donazione
|
Zuverlässigkeitscode |
3
|