Gesetzlicher Vertreter ist eine Person, die auf der Grundlage der ihr gesetzlich eingeräumten Befugnis eine andere Person vertritt. Gesetzliche Vertreter sind etwa für das Kind beide Elternteile, der oder die Geschäftsführer für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Vorstand für den Verein, die Aktiengesellschaft und die Genossenschaft.
Nach § 48 Abs. 1 HGB kann nur ein Kaufmann bzw. sein gesetzlicher Verteter (z.B. bei der Aktiengesellschaft der Vorstand, bei der GmbH der Geschäftsführer) Prokura erteilen. Die Prokura muß persönlich erteilt werden, d.h. der Kaufmann kann sich bei der Prokuraerteilung nicht selbst durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.