Zustellung ist der in gesetzlicher Form zu bewirkende und zu beurkundende Vorgang, durch den einer bestimmten Person ein Schriftstück übermittelt oder ihr Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen. In der Regel wird die Zustellung durch Übergabe des Schriftstücks vorgenommen. Die Zustellung ist für den Bereich des Zivilrechts in den §§ 166-213 a ZPO [...] geregelt.