Deutsch |
umgangsrecht |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
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Grammatikalische Angabe |
neutrum singular
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Phraseologie |
das Umgangsrecht regeln, das Umgangsrecht ausüben
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Definition |
Umgangsrecht ist das Recht des Kindes, mit jedem Elternteil persönlich in Kontakt zu bleiben. Beide Elternteil haben aber ihrerseits auch ein entsprechendes Recht auf Umgang mit dem Kind, und zwar unabhängig davon, ob ihnen das Sorgerecht zusteht und ob sie miteinander verheiratet sind (§ 1684 BGB). Die Pflicht und das Recht zum Umgang mit dem Kind besteht auch gegenüber einem Dritten, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
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Quelle Definition |
Müller (2002)
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Kontext |
Das Kind lebt im Haushalt der Antragstellerin und Mutter. Beide Parteien sind sich jedoch hinsichtlich sämtlicher erziehungs- und betreuungsrelevanter Fragen völlig einig. Das Kind pflegt mit dem Vater und Antragsgegner einen weit über das übliche Maß des Umgangsrechtes hinausgehenden Kontakt.
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Quelle Kontext |
RA Sorge und Jäckel, Antrag vom 10.04.96 J/He
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Bereich |
Familienrecht
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Teilbereich (stufe 1) |
Scheidungsrecht
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it |
TP: diritto di visita
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Zuverlässigkeitscode |
1
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Anmerkung |
Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1684 BGB).
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