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Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
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Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie Substantiv
Grammatikalische Angabe maskulin singular
Phraseologie Kindesunterhalt einklagen, auf Kindesunterhalt klagen
Definition Kindesunterhalt ist der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Eltern, der sich aus den Vorschriften der §§ 1601 ff. BGB über die Unterhaltspflicht unter Verwandten ergibt. Grundsätzlich hat derjenige Elternteil den Kindesunterhalt zu zahlen, bei dem die Kinder nicht leben. Der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung durch Naturalleistungen in Form von Verpflegung, kochen, waschen etc. nach.
Quelle Definition Müller (2002)
Kontext Bei der Prüfung der Ansprüche auf Kindesunterhalt ist als Besonderheit immer zu beachten, ob es sich um ein minderjähriges oder volljähriges Kind handelt. Dagegen hat die Frage, ob das Kind noch bei den Eltern, bei einem Elternteil oder im eigenen Hausstand lebt, nur auf die Unterhaltshöhe Einfluß [...].
Quelle Kontext von Heintschel-Heinegg/Gerhardt (2001), S. 43
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
Teilbereich (stufe 2) Scheidung
it ################
Zuverlässigkeitscode 3



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