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Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
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Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie Substantiv
Grammatikalische Angabe maskulin singular
Phraseologie ein Beschluss ergeht, einen Beschluss erlassen, einen Beschluss verkünden
Definition Der Beschluss ist eine Entscheidung des Gerichts (des Einzelrichters bzw. des Kollegialgerichts), die entweder ohne mündliche Verhandlung erlassen wird (wie z.B. der Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe) oder aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht aber kein Urteil ist. Der Beschluss erfordert im allgemeinen geringere Förmlichkeiten als das Urteil und ist zumeist prozessleitender Natur.
Quelle Definition Müller (2002)
Kontext Der Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengerichtes - Germersheim vom 11. September 1998 wird dahingehend abgeändert, dass die monatliche Ratenzahlung ab dem 01.10.1998 auf DM 150, -- herabgesetzt wird.
Quelle Kontext AG Germersheim, Beschluss vom 30.10.1998
Bereich Familiensachen
Teilbereich (stufe 1) Ehesachen
Teilbereich (stufe 2) Scheidungsverfahren
it ± ordinanza
Zuverlässigkeitscode 3
Anmerkung Durch Beschluss wird nicht über die Sache selbst entschieden (die Entscheidung über die Hauptsache ergeht immer durch Urteil). Es können aber vorläufige Entscheidungen im Eilverfahren (einstweilige Anordnungen) durch Beschluss getroffen werden.



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