Mündliche Verhandlung ist die Verhandlung, die vor dem Gericht bei Anwesenheit der Beteiligten durch mündlichen Vortrag (wenn auch aufgrund vorbereitender Schriftsätze) durchgeführt wird. Sie ist in den meisten Verfahrensordnungen für das Urteilsverfahren als gesetzliche Regel vorgesehen [...]. Die mündliche Verhandlung findet in einer Sitzung des Gerichts statt, über die eine Niederschrift (Verhandlungsprotokoll) erstellt wird.