Ladung ist die Aufforderung, zu einem gerichtlichen oder behördlichen Termin zu erscheinen. Eine Ladung im gerichtlichen Verfahren ist grundsätzlich zuzustellen [...]; sie obliegt dem Gericht (Geschäftsstelle). Zwischen der Zustellung und dem Termin muß ein Mindestzeitraum liegen (Ladungsfrist); er beträgt im Zivilprozeß (einschl. Ehesachen) 1 Woche [...].
Zu diesem Termin werden Sie hiermit unter ausdrücklichem Hinweis auf die in Ihrer letzten Ladung angegebenen Folgen im Falle Ihres Nichterscheinens geladen.