Die am [...] geschlossene Ehe der Parteien ist durch das Gericht rechtskräftig geschieden worden, nachdem Rechtshängigkeit im Scheidungsverfahren am [...] eingetreten war und das Verfahren betreffend den Versorgungsausgleich abgetrennt wurde.
Das Scheidungsverfahren beginnt nicht mit einer Klage, sondern wird durch Einreichung einer Antragsschrift (Scheidungsantrag) anhängig. Deshalb werden die Parteien als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet.
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