Alma Mater Studiorum - Forlì


Home page
Le collezioni
La scuola
Il progetto
I collaboratori
Gli sponsor
Il laboratorio
Regole e normative
Per contattarci
Copyright


login
password
ho dimenticato la password
mi voglio iscrivere

ceci n'est pas une pomme
 
previous scheitern der ehe - collezione «Diritto: Diritto di famiglia» - Samantha Del Pane next
Cerca   nella collezione  

Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
scheitern der ehe clicca per ingrandire
Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie nominales Syntagma
Grammatikalische Angabe neutrum singular
Phraseologie das Scheitern der Ehe feststellen
Definition Das Scheitern der Ehe ist der einzige vom Gesetz vorgesehene Scheidungsgrund. Nach dem Zerrüttungsprinzip kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung nicht mehr erwartet werden kann (§ 1565 I 2 BGB). Das Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt leben (§ 1566 I u. II BGB).
Quelle Definition Müller (2002)
Kontext Da die Eheleute länger als 1 Jahr getrennt leben und beide die Scheidung der Ehe begehren, ist von der gesetzlichen unwiderlegbaren Vermutung des Scheiterns der Ehe auszugehen, § 1566 Abs. 1 und 2 BGB.
Quelle Kontext AG Germersheim (F 115/96 Sch), Urteil vom 27.01.1997
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
Teilbereich (stufe 2) Scheidung
it = fallimento del matrimonio
Zuverlässigkeitscode 3
Anmerkung Das Scheitern der Ehe kann auf zweierlei Art festgestellt werden: Entweder durch das Vorliegen der Zerrüttungsvermutung des § 1566 I und II BGB oder dadurch, daß der antragstellende Ehegatte den Nachweis des Scheiterns der Ehe erbringt.



SSLMIT - Scuola Superiore di Lingue Moderne per Interpreti e Traduttori  &  MIT - Management Innovative Tools S.p.A. - Powered by : Powered by DynaMIT