Deutsch |
zerrüttungsvermutung |
  |
|
Zuverlässigkeit des Belegs |
3
|
Grammatikalische Kategorie |
Substantiv
|
Grammatikalische Angabe |
weiblich singular
|
Definition |
Zerrüttungsvermutung ist die auf Zeitablauf basierende unwiderlegiche Vermutung des § 1566 I und des § 1566 II BGB, daß die Ehe gescheitert ist. Die Zerrüttung der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung begehren, oder wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt leben.
|
Quelle Definition |
Müller (2002)
|
Kontext |
Wenn ein dreijähriges Getrenntleben nicht vorliegt, die unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung des § 1566 II BGB mithin nicht eingreift, müssen die Umstände benannt werden, aus denen sich gleichwohl die Zerrüttung der Ehe ergibt, wenn die Eheleute nicht einverständlich geschieden sein wollen und die prozessualen Voraussetzungen für eine einverständliche Ehescheidung nicht geschaffen haben (§§ 1566 I BGB, 630 ZPO).
|
Quelle Kontext |
OLG Frankfurt am Main (20 W 460/01), Beschluss vom 20.03.2002
|
Bereich |
Familienrecht
|
Teilbereich (stufe 1) |
Scheidungsrecht
|
Teilbereich (stufe 2) |
Scheidung
|
it |
TP: presunzione irrefutabile di fallimento del matrimonio
|
Zuverlässigkeitscode |
2
|