Deutsch |
schuldrechtlicher versorgungsausgleich |
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Zuverlässigkeit des Belegs |
3
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Grammatikalische Kategorie |
nominales Syntagma
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Grammatikalische Angabe |
maskulin singular
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Phraseologie |
den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durchführen, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vornehmen
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Definition |
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich ist der nach §§ 1587 f – 1587n BGB durchzuführende Ausgleich, wenn für die erworbenen Versorgungsanrechte die Ausgleichform des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausscheidet. Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erhält der berechtigte Ehegatte keine eigenständige Versorgung, sondern einen unterhaltsähnlichen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung einer Geldrente. Im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich werden bei dieser Ausgleichsform also keine Rentenanwartschaften begründet oder übertragen, sondern der Ehegatte, dessen Versorgung die des anderen übersteigt, muss dem anderen Ehegatten als Ausgleich eine Geldrente in Höhe der Hälfte der Differenz entrichten. Dieser Anspruch kann erst geltend gemacht werden, wenn bei beiden geschiedenen Ehegatten der Versorgungsfall eingetreten ist.
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Quelle Definition |
Müller (2002)
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Kontext |
Der Anspruch des Antragsgegners auf betriebliches Altersruhegeld gegenüber der Versorgungskasse der Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH e. V. in München bleibt dem schuldrechtlichen Versorgungausgleich vorbehalten.
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Quelle Kontext |
AG Germersheim (F 115/96 Sch), Urteil vom 27.01.1997
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Bereich |
Familienrecht
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Teilbereich (stufe 1) |
Scheidungsrecht
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Teilbereich (stufe 2) |
Scheidung
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Oberbegriff |
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Nebenbegriff |
öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich
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it |
TP: conguaglio delle aspettative previdenziali eseguito secondo le forme di un rapporto obbligatorio
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Zuverlässigkeitscode |
1
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Anmerkung |
Im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ist der schuldrechltiche Versorgungsausgleich eine auf Antrag der Partei zu regelnde Folgesache.
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