Definition |
Bei Weinen bezeichnet man das Gegenteil von süß nicht als sauer, sondern als trocken. So deklarierte Weine dürfen in den EG-Ländern, Österreich und der Schweiz höchstens 4g/l Restzucker aufweisen - wobei in der EG maximal 9g/l zulässig sind, falls die Säure um nicht mehr als 2g/l niedriger liegt als der Restzuckergehalt. Letztgenannte Weine müssen in der Schweiz als "leicht süß" und in Österreich als "halbtrocken" bezeichnet werden. Ein trockenen Schaumwein ist dagegen schon recht süß und weist einen Restzuckergehalt auf, der zwischen 17-35g/l liegt.
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