Behebung von Bodenverdichtungen und anderen Gefügestörungen im Bereich von Unterkrume (15 bis 30 cm), Unterboden (30 bis 60 cm) oder Untergrund (60 cm und tiefer.
Dies kann bereits in Ertragsanlagen eine tiefere Lockerung erforderlich machen, zumindest aber vor dem Pflanzen eines neuen Weinbergs kann auf eine Tiefenlockerung nicht verzichtet werden.