Definition |
Rebschnitt hat die Aufgabe, dem Rebstock die von der Erziehungsform abhängige gewünschte Gestalt zu geben und damit eine gute Belichtung zu ermöglichen, generatives und vegetatives Wachstum, d.h. Trauben und Blätter in Einklang zu bringen (Blatt-Frucht-Verhältnis) und damit Ertrag und Qualität zu sichern, sowie altes, nicht erforderliches Holz zu entfernen und die traubentragenden Triebe auf den einjährigen Ruten immer in Stammnähe und damit den Rebstock "in Form" zu halten.
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