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Diritto: Diritto di famiglia e Diritto di successione

Deutsch
gewillkürte erbfolge clicca per ingrandire
Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie Nominalsyntagma
Grammatikalische Angabe weiblich singular
Definition Gewillkürte Erbfolge: durch Testament oder Erbvertrag festgelegte Erbfolge. Sie ist Ausdruck der Testierfreiheit danach darf der Erblasser ohne Grund von der gesetzlich geregelten Erbfolge abweichen und selbst Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen treffen.
Quelle Definition http://www.wdr.de/tv/recht/worte/rw01055.html
Kontext Hat der Erblasser kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag geschlossen, ordnet das Gesetz an, dass der Nachlass auf die Familie übergeht, in der Regel also auf den Ehegatten und die Kinder. Der Erblasser hat jedoch die Möglichkeit von dieser gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Bestimmt der Erblasser in einem Testament, wer seinen Nachlass erben soll, tritt statt der gesetzlichen die gewillkürte Erbfolge ein.
Quelle Kontext http://www.lauchringen.de/lauchringen/wo/standesamt2_erbfall.htm
Bereich Erbrecht
Teilbereich Testamentarische Erbfolge
it Successione testamentaria
Zuverlässigkeitscode 3



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