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Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
billigkeitsunterhalt clicca per ingrandire
Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie Substantiv
Grammatikalische Angabe maskulin singular
Definition Billigkeitsunterhalt ist der nacheheliche Unterhalt, den nach § 1576 BGB der geschiedene Ehegatte verlangen kann, soweit und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre.
Quelle Definition Müller (2002)
Kontext Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB) kann nur verlangt werden, wenn der Anlaß irgendeinen Bezug zur früheren Ehe hat; die Notwendigkeit, ein vier Jahre nach der Scheidung erzeugtes Kind zu betreuen, hat keinen Bezug zur früheren Ehe.
Quelle Kontext FamRZ 1995, S. 1414
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
Teilbereich (stufe 2) Scheidung
Oberbegriff nachehelicher Unterhalt
Nebenbegriff Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt
it TP: assegno di mantenimento per motivi di equità
Zuverlässigkeitscode 1
Anmerkung Dieser Unterhaltsanspruch ist auf besondere Ausnahmefälle beschränkt und ist subsidiär gegenüber § 1570 BGB.



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