Nachweis des Scheiterns der Ehe ist die eindeutige Feststellung, daß die Ehe gescheitert ist. Wenn die Zerrüttungsvermutung des § 1566 I u. II BGB nicht vorliegt, muß der antragstellende Ehegatte den Nachweis erbringen, daß die Ehe aufgrund bestimmter vorgetragener und bewiesener Tatsachen als gescheitert angesehen werden muß.
Wird der Nachweis des Scheiterns der Ehe erbracht, so ist auch schon nach Ablauf eines Trennungsjahres die Scheidung gegen den Willen des der Scheidung widersprechenden Ehegatten auszusprechen.
Der Nachweis des Scheiterns der Ehe ist notwendig für die Härtefallscheidung und für die streitige Scheidung, wenn die Ehegatten seit weniger als drei Jahren getrennt leben.
SSLMIT - Scuola Superiore di Lingue Moderne per Interpreti e Traduttori & MIT - Management Innovative Tools S.p.A.
- Powered by :