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Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
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Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie Substantiv
Grammatikalische Angabe neutrum singular
Phraseologie das Umgangsrecht regeln, das Umgangsrecht ausüben
Definition Umgangsrecht ist das Recht des Kindes, mit jedem Elternteil persönlich in Kontakt zu bleiben. Beide Elternteil haben aber ihrerseits auch ein entsprechendes Recht auf Umgang mit dem Kind, und zwar unabhängig davon, ob ihnen das Sorgerecht zusteht und ob sie miteinander verheiratet sind (§ 1684 BGB). Die Pflicht und das Recht zum Umgang mit dem Kind besteht auch gegenüber einem Dritten, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Quelle Definition Müller (2002)
Kontext Das Kind lebt im Haushalt der Antragstellerin und Mutter. Beide Parteien sind sich jedoch hinsichtlich sämtlicher erziehungs- und betreuungsrelevanter Fragen völlig einig. Das Kind pflegt mit dem Vater und Antragsgegner einen weit über das übliche Maß des Umgangsrechtes hinausgehenden Kontakt.
Quelle Kontext RA Sorge und Jäckel, Antrag vom 10.04.96 J/He
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
it TP: diritto di visita
Zuverlässigkeitscode 1
Anmerkung Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1684 BGB).



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