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Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
öffentlich-rechtlicher versorgungsausgleich clicca per ingrandire
Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie nominales Syntagma
Grammatikalische Angabe maskulin singular
Phraseologie den öffentlich-rechtlichen Versorgungausgleich durchführen, den öffentlich-rechtlichen Versorgungausgleich vornehmen
Definition Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich ist der durchzuführende Ausgleich, wenn sich die Ansprüche oder Anwartschaften auf eine Versorgung wegen Alters-, Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeit gegen einen öffentlichen Rententräger richten. Der öffentlich-rechtliche Vesorgungsausgleich ist in den §§ 1587 a-e BGB geregelt und erfolgt normalerweise dadurch, daß für den Ehegatten, der geringere Versorgungsanrechte erworben hat, Anwartschaften oder Anrechte im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen oder neu begründet werden. Ziel des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ist es also, dem berechtigten Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch Teilung eines Anrechts eine eigenständige Versorgung zu begründen.
Quelle Definition Müller (2002)
Kontext Der Prozeßbevollmächtigte der Ehefrau beantragt, den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich auszuschließen mit Rücksicht darauf, dass der Ehemann nur englische Anwartschaften erworben hat und die Ehefrau nach deutschen Anwartschaften ausgleichspflichtig wäre, wobei in die englischen Anwartschaften nicht eingegriffen werden kann.
Quelle Kontext AG Osnabrück (10 F 303/00), Protokoll vom 13.12.2000
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
Teilbereich (stufe 2) Scheidung
Oberbegriff ################
Nebenbegriff schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
it TP: conguaglio delle aspettative previdenziali eseguito secondo le norme di diritto pubblico
Zuverlässigkeitscode 1
Anmerkung Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich ist die einzige Folgesache, die vom Gericht von Amts wegen durchgeführt wird.



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