Alma Mater Studiorum - Forlì


Home page
Le collezioni
La scuola
Il progetto
I collaboratori
Gli sponsor
Il laboratorio
Regole e normative
Per contattarci
Copyright


login
password
ho dimenticato la password
mi voglio iscrivere

ceci n'est pas une pomme
 
previous ehewohnung - collezione «Diritto: Diritto di famiglia» - Samantha Del Pane next
Cerca   nella collezione  

Diritto: Diritto di famiglia

Deutsch
ehewohnung clicca per ingrandire
Zuverlässigkeit des Belegs 3
Grammatikalische Kategorie Substantiv
Grammatikalische Angabe weiblich singular
Variante eheliche Wohnung
Phraseologie die Ehewohnung zuweisen
Definition Die Ehewohnung ist der wichtigste Teil des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe, der gegen Ehestörungen durch Dritte und ehewidriges Verhalten des anderen Ehegatten geschützt ist. Zur Ehewohnung gehören alle Wohnräume, die zur gemeinsamen privaten Nutzung der Ehegatten bestimmt sind oder waren, einschließlich der zugehörigen Nebenräume. Nach der Ehescheidung kann das Familiengericht die Ehewohnung gemäß §§ 3 ff HausratsVO im Hausratsverfahren einem der Ehegatten zuweisen [...].
Quelle Definition Deutsches Rechts-Lexikon (2001)
Kontext Können sich die Ehegatten anläßlich der Scheidung nicht darüber einigen, wer von ihnen die Ehewohung künftig bewohnen und wer die Wohnungseinrichtung und den sonstigen Hausrat erhalten soll, so regelt auf Antrag der Richter die Rechtsverhältnisse an der Wohnung und am Hausrat.
Quelle Kontext § 1, Abs. I HausratsVO
Bereich Familienrecht
Teilbereich (stufe 1) Scheidungsrecht
Teilbereich (stufe 2) Scheidung
it = casa familiare, casa coniugale
Zuverlässigkeitscode 3



SSLMIT - Scuola Superiore di Lingue Moderne per Interpreti e Traduttori  &  MIT - Management Innovative Tools S.p.A. - Powered by : Powered by DynaMIT